Pflege-Hilfsmittel

Pflegen Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad?

Dann haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dazu gehören viele Produkte, die die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern. Sie können diese Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40.- Euro pro Monat nach einmaliger Genehmigung durch die Krankenkasse monatlich in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an, wir können das Genehmigungsverfahren für Sie einleiten.

Hier eine Aufstellung der genehmigungsfähigen Pflegehilfsmittel:

 

monatlich:

- saugende Bettschutzeinlagen

- Fingerlinge

- Einmalhandschuhe

- Mundschutz

- Schutzschürzen einmalgebrauch

- Schutzschürzen wiederverwendbar

- Händedesinfektion

- Flächendesinfektion

 

2 x jährlich:

- saugende Bettschutzeinlagen wiederverwendbar